Sie machen's am liebsten selbst?
Bei toom finden Sie alles, was Sie benötigen, um sämtliche Arbeiten am Haus selbst zu erledigen - Packen Sie's an!
Jetzt kaufen
Anzeige

Türschloss wechseln: Was übernimmt die Versicherung?

14.05.2025 13 mal gelesen 0 Kommentare
  • Die Hausratversicherung zahlt meist bei Einbruchdiebstahl den Austausch des Türschlosses.
  • Bei selbstverschuldetem Schlüsselverlust übernimmt oft die private Haftpflichtversicherung die Kosten.
  • Für vorsorgliche Schlosswechsel ohne Schadensfall besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.

Wann zahlt die Hausratversicherung beim Türschloss wechseln?

Wann zahlt die Hausratversicherung beim Türschloss wechseln?

Werbung

Die Hausratversicherung springt genau dann ein, wenn der Austausch des Türschlosses durch ein versichertes Ereignis notwendig wird. Was bedeutet das konkret? Ein typischer Fall: Nach einem Einbruchdiebstahl fehlt nicht nur der Fernseher, sondern auch der Haustürschlüssel ist weg – vielleicht wurde er sogar gezielt mitgenommen. In diesem Moment übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für den Schlossaustausch, weil die Sicherheit der Wohnung nicht mehr gewährleistet ist. Gleiches gilt, wenn der Schlüssel bei einem Raub unter Gewaltanwendung entwendet wurde.

Sie machen's am liebsten selbst?
Bei toom finden Sie alles, was Sie benötigen, um sämtliche Arbeiten am Haus selbst zu erledigen - Packen Sie's an!
Jetzt kaufen
Anzeige

Ein interessanter Punkt, der oft übersehen wird: Die Hausratversicherung zahlt auch dann, wenn der Schlüssel durch ein anderes, klar definiertes versichertes Risiko verloren geht – zum Beispiel nach einem Brand oder Wasserschaden, sofern der Schlüssel dabei zerstört oder unbrauchbar wurde. Allerdings: Die Ursache muss immer im Rahmen der Police abgedeckt sein. Einfach nur „Schlüssel weg“ reicht eben nicht.

Einige Versicherer gehen sogar noch einen Schritt weiter und übernehmen die Kosten für die Schlossänderung auch bei Diebstahl von Schlüsseln aus verschlossenen Behältnissen (zum Beispiel: der Schlüssel wird aus einer abgeschlossenen Tasche gestohlen). Voraussetzung ist aber, dass der Diebstahl nachweisbar ist und die Umstände plausibel erscheinen.

Besonders spannend für Mieter: Wenn ein gestohlener Schlüssel zu einer Schließanlage gehört, übernimmt die Hausratversicherung häufig auch die Kosten für den Austausch der gesamten Anlage – das kann schnell in die Tausende gehen. Wichtig ist dabei, dass der Verlust des Schlüssels unmittelbar mit einem Versicherungsfall zusammenhängt und Sie den Vorfall umgehend der Polizei und der Versicherung melden.

Unterm Strich: Die Hausratversicherung zahlt beim Türschloss wechseln immer dann, wenn ein versichertes Schadenereignis vorliegt und dadurch die Sicherheit der Wohnung gefährdet ist. Wer sich nicht sicher ist, ob der eigene Fall abgedeckt ist, sollte einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen oder direkt beim Versicherer nachfragen – denn die Details machen oft den Unterschied.

Welche Fälle sind beim Schlosswechsel von der Versicherung ausgeschlossen?

Welche Fälle sind beim Schlosswechsel von der Versicherung ausgeschlossen?

Es gibt einige Situationen, in denen die Versicherung beim Austausch des Türschlosses ganz klar nicht einspringt. Wer glaubt, jede Art von Schlüsselverlust oder Schlossproblem sei automatisch abgedeckt, wird schnell eines Besseren belehrt. Die Versicherer machen da ziemlich genaue Vorgaben.

  • Schlüsselverlust durch eigene Nachlässigkeit: Wird der Schlüssel einfach irgendwo vergessen, zum Beispiel in der Kneipe oder im Park, ohne dass ein versichertes Ereignis vorliegt, bleibt man auf den Kosten sitzen. Gleiches gilt, wenn der Schlüssel offen sichtbar oder leicht zugänglich abgelegt wurde.
  • Verschleiß und Defekte am Schloss: Wenn das Schloss alt ist, klemmt oder einfach kaputtgeht, handelt es sich um einen normalen Verschleiß. Solche Schäden sind keine Versicherungsfälle und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.
  • Verlust ohne Nachweis: Kann der Verlust des Schlüssels nicht eindeutig belegt oder mit einem konkreten Schadensereignis verknüpft werden, lehnt die Versicherung eine Kostenübernahme ab. Ein bloßes „Ich finde meinen Schlüssel nicht mehr“ reicht nicht aus.
  • Schlosswechsel aus Vorsicht: Wer das Schloss vorsorglich tauscht, etwa nach einem Nachbarschaftsstreit oder weil ein Mitbewohner ausgezogen ist, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Die Versicherung zahlt nur, wenn ein echter Versicherungsfall vorliegt.
  • Gemeinschaftliche oder fremde Schlösser: Bei Schlössern von Gemeinschaftsräumen (z.B. Keller, Hausflur) oder fremden Eigentum greift die Hausratversicherung nicht. Hier kommen andere Versicherungen oder der Eigentümer ins Spiel.
  • Beruflich genutzte Schlüssel: Geht ein Schlüssel verloren, der ausschließlich beruflich genutzt wird, ist der Schlosswechsel nicht über die private Hausratversicherung abgedeckt. Für solche Fälle ist meist die Haftpflichtversicherung zuständig.

Fazit: Wer sichergehen will, dass die Versicherung zahlt, sollte immer prüfen, ob wirklich ein versicherter Schaden vorliegt und die Ursache klar belegen können. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen – oder ein kurzes Telefonat mit dem Versicherer.

Vor- und Nachteile: Wann zahlt die Versicherung beim Schlosswechsel?

Vorteile (Pro) Nachteile (Contra)
Übernahme der Kosten nach Einbruch, Raub oder Diebstahl eines Schlüssels bei nachweislichem Versicherungsfall Kein Versicherungsschutz bei einfachem Verlust durch eigene Nachlässigkeit oder normalen Verschleiß
Absicherung auch bei Zerstörung des Schlüssels durch Brand oder Wasserschaden (falls im Vertrag abgedeckt) Keine Leistung bei vorsorglichem Schlosswechsel ohne konkreten Schadensfall
Erstattung auch für den Austausch kompletter Schließanlagen bei entsprechendem Tarif Nachweispflicht: Verlust und Schadenshergang müssen eindeutig belegt werden
Möglichkeit der Erweiterung durch Zusatzbausteine (z.B. Schlüsselverlust-Schutz, Notdienst) Versicherung zahlt meist nur ortsübliche Kosten, keine überhöhten Notdienstpreise
Haftpflichtversicherung kommt für Verluste fremder Schlüssel auf (z.B. Büro- oder Vermieterschlüssel) Für beruflich genutzte Schlüssel muss ggf. gesonderter Versicherungsschutz bestehen

Übernimmt die Haftpflichtversicherung Kosten beim Verlust fremder Schlüssel?

Übernimmt die Haftpflichtversicherung Kosten beim Verlust fremder Schlüssel?

Der Verlust eines fremden Schlüssels – zum Beispiel zum Büro, zur Mietwohnung oder zu gemeinschaftlichen Bereichen – kann schnell teuer werden. Hier kommt die private Haftpflichtversicherung ins Spiel, allerdings nicht automatisch und auch nicht unbegrenzt. Die entscheidende Voraussetzung: Es muss sich tatsächlich um einen Schlüssel handeln, der nicht zum eigenen Hausrat gehört, sondern zu fremdem Eigentum oder einer Schließanlage, für die man verantwortlich ist.

  • Deckungsumfang: Die Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für den Austausch von Schlössern oder Schließanlagen, wenn ein fremder Schlüssel abhandenkommt und dadurch ein Sicherheitsrisiko entsteht. Dazu zählen beispielsweise Schlüssel für die Arbeitsstätte, für Vereinsräume oder für Mietobjekte, die einem nicht selbst gehören.
  • Versicherte Kosten: Abgedeckt sind nicht nur die reinen Schlosskosten, sondern oft auch Folgekosten wie der Austausch kompletter Schließanlagen oder die Organisation neuer Schlüssel für alle Berechtigten. Das kann im Extremfall richtig ins Geld gehen, gerade bei großen Wohnanlagen oder Bürogebäuden.
  • Selbstbeteiligung und Höchstgrenzen: Viele Policen sehen eine Selbstbeteiligung vor, die der Versicherte selbst tragen muss. Außerdem gibt es meist eine maximale Entschädigungsgrenze, die sich je nach Tarif deutlich unterscheiden kann – ein Blick in die Police ist hier Pflicht.
  • Nachweispflicht: Die Versicherung verlangt einen glaubhaften Nachweis über den Verlust und gegebenenfalls eine Bestätigung des Arbeitgebers oder Vermieters. Ohne diese Nachweise bleibt man auf den Kosten sitzen.
  • Berufliche Schlüssel: Für Schlüssel, die ausschließlich im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses genutzt werden, ist die Haftpflichtversicherung besonders relevant. Hier greift sie, wenn der Arbeitgeber Ersatz verlangt oder eine Schließanlage getauscht werden muss.

Wichtig: Die Haftpflichtversicherung deckt den Verlust fremder Schlüssel nur dann, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und der Verlust unverzüglich gemeldet wird. Wer also fahrlässig handelt oder zu spät reagiert, riskiert den Versicherungsschutz.

Welche Anforderungen stellt die Versicherung an Türschlösser für einen Austausch?

Welche Anforderungen stellt die Versicherung an Türschlösser für einen Austausch?

Versicherer machen beim Thema Türschloss keine halben Sachen. Wer im Schadensfall auf eine Kostenübernahme hofft, muss bestimmte technische Standards erfüllen. Es reicht eben nicht, irgendein altes Schloss zu verbauen. Die Anforderungen sind meist ziemlich klar definiert – und wer sie ignoriert, schaut im Ernstfall in die Röhre.

  • Bündiger Profilzylinder: Das Schloss muss bündig mit der Tür abschließen. Ragt der Zylinder heraus, kann er leichter aufgebrochen werden – das akzeptieren Versicherungen nicht.
  • Nicht abschraubbarer Sicherheitsbeschlag: Ein moderner Sicherheitsbeschlag, der von außen nicht abgeschraubt werden kann, ist Pflicht. Nur so ist ein wirksamer Schutz gegen Manipulation gegeben.
  • Keine Bartschlösser: Alte Bartschlösser oder einfache Kastenschlösser sind für den Versicherungsschutz tabu. Sie gelten als unsicher und werden im Schadensfall nicht anerkannt.
  • DIN-Normen und VdS-Zertifizierung: Viele Versicherer verlangen, dass das Schloss nach DIN-Norm geprüft oder sogar VdS-zertifiziert ist. Diese Standards garantieren einen erhöhten Einbruchschutz.
  • Regelmäßige Wartung: Manche Policen setzen voraus, dass das Schloss regelmäßig überprüft und gewartet wird. Vernachlässigte Sicherungseinrichtungen können zum Leistungsausschluss führen.

Wichtig zu wissen: Wer ein neues Schloss einbauen lässt, sollte die Rechnung und eine kurze Bestätigung über die Sicherheitsmerkmale aufbewahren. Im Streitfall kann das entscheidend sein, um den Versicherungsschutz nachzuweisen.

Beispiel: Versicherung zahlt nach Einbruch – so läuft die Kostenerstattung ab

Beispiel: Versicherung zahlt nach Einbruch – so läuft die Kostenerstattung ab

Stellen wir uns vor, es wurde eingebrochen und der Täter hat den Wohnungsschlüssel entwendet. Jetzt zählt jeder Schritt, denn die Kostenerstattung für den Schlosswechsel ist kein Selbstläufer. Wie läuft das Ganze ab?

  • Schadensmeldung: Direkt nach dem Einbruch muss der Schaden der Polizei gemeldet werden. Ein polizeiliches Aktenzeichen ist Pflicht, ohne das geht gar nichts.
  • Versicherung informieren: Die Hausratversicherung benötigt eine schnelle, formlose Mitteilung über den Vorfall. Viele Anbieter bieten dafür Online-Formulare oder Hotlines an.
  • Dokumentation: Fotos von der beschädigten Tür, dem Schloss und dem Tatort helfen, den Schaden zu belegen. Auch die polizeiliche Anzeige sollte in Kopie bereitliegen.
  • Kostenvoranschlag einholen: Ein Angebot vom Schlüsseldienst oder einer Fachfirma ist notwendig. Die Versicherung prüft, ob die Kosten angemessen sind.
  • Freigabe abwarten: Erst nach Zustimmung der Versicherung sollte das Schloss gewechselt werden. Wer einfach loslegt, riskiert, auf den Kosten sitzenzubleiben.
  • Rechnung einreichen: Nach dem Austausch wird die Rechnung zusammen mit allen Unterlagen an die Versicherung geschickt. Die Erstattung erfolgt meist unbürokratisch, wenn alles passt.

Wichtig: Wer zügig und sorgfältig vorgeht, bekommt die Kosten für den Schlosswechsel in der Regel problemlos erstattet. Bei Unsicherheiten hilft ein kurzer Anruf beim Versicherer, um das weitere Vorgehen abzuklären.

Wie bekommen Betroffene im Schadensfall ihr Geld für den Schlosswechsel?

Wie bekommen Betroffene im Schadensfall ihr Geld für den Schlosswechsel?

Damit die Versicherung tatsächlich zahlt, kommt es auf eine korrekte und vollständige Abwicklung an. Wer hier sorgfältig vorgeht, erhöht die Chancen auf eine reibungslose Erstattung deutlich. Es gibt ein paar entscheidende Schritte, die Betroffene unbedingt beachten sollten:

  • Originalbelege aufbewahren: Die Versicherung verlangt grundsätzlich die Vorlage der Originalrechnung für den Schlosswechsel. Quittungen oder handschriftliche Notizzettel werden in der Regel nicht akzeptiert.
  • Bankverbindung angeben: Häufig vergessen: Die Angabe der aktuellen Bankverbindung ist für die Auszahlung zwingend notwendig. Wer das vergisst, wartet unter Umständen unnötig lange auf sein Geld.
  • Schriftliche Bestätigung vom Vermieter oder Eigentümer: Bei Mietwohnungen kann eine schriftliche Freigabe oder Bestätigung des Vermieters verlangt werden, dass der Schlosswechsel notwendig war. Ohne dieses Dokument verzögert sich die Auszahlung.
  • Fristen einhalten: Viele Versicherer setzen enge Fristen für die Einreichung der Unterlagen – manchmal nur wenige Wochen nach dem Schaden. Wer zu spät reagiert, riskiert eine Ablehnung.
  • Kommunikation dokumentieren: Alle Kontakte mit der Versicherung sollten schriftlich festgehalten werden. Das kann bei Rückfragen oder im Streitfall enorm hilfreich sein.
  • Erstattungshöhe prüfen: Die Versicherung erstattet oft nur den ortsüblichen Preis. Wer einen besonders teuren Schlüsseldienst beauftragt, bleibt auf Mehrkosten sitzen. Ein kurzer Preisvergleich vorab lohnt sich.

Ein Tipp aus der Praxis: Wer alle Unterlagen vollständig und fristgerecht einreicht, bekommt sein Geld meist schneller. Unvollständige Angaben oder fehlende Nachweise führen fast immer zu Verzögerungen.

Zusatzbausteine und Schutzlücken – wie lässt sich der Versicherungsschutz erweitern?

Zusatzbausteine und Schutzlücken – wie lässt sich der Versicherungsschutz erweitern?

Viele Standard-Policen stoßen bei Schlüsselverlust oder Schlosswechsel schnell an ihre Grenzen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich mit Zusatzbausteinen beschäftigen, die gezielt Schutzlücken schließen. Gerade bei modernen Schließsystemen oder besonderen Lebenssituationen kann das entscheidend sein.

  • Erweiterter Schlüsselverlust-Schutz: Manche Versicherer bieten spezielle Module, die auch den Verlust von Auto-, Motorrad- oder Tresorschlüsseln abdecken. Das ist besonders praktisch, wenn der Schlüsselbund mehrere wichtige Zugänge enthält.
  • Notfallservice und Türöffnung: Ein optionaler Baustein kann die Kosten für den Schlüsseldienst übernehmen, wenn man sich ausgesperrt hat. So bleibt man nicht auf den teuren Notdienstgebühren sitzen – gerade nachts oder am Wochenende ein echter Vorteil.
  • Absicherung für Schließanlagen: Wer in einem Haus mit komplexer Schließanlage wohnt, kann mit einem Zusatzbaustein auch den Austausch mehrerer Zylinder oder sogar der gesamten Anlage absichern. Das ist vor allem in Mehrfamilienhäusern relevant.
  • Erhöhung der Versicherungssummen: Für besonders hochwertige Schlösser oder umfangreiche Schließsysteme lässt sich die Erstattungssumme individuell anpassen. So bleibt man auch bei größeren Schäden nicht auf einem Teil der Kosten sitzen.
  • Deckung bei Verlust durch Dritte: Einige Tarife bieten Schutz, wenn ein Schlüssel durch Dritte verloren geht – etwa durch eine Reinigungskraft oder einen Handwerker. Das ist im Alltag oft unterschätzt, aber im Ernstfall Gold wert.

Wichtig: Wer Zusatzbausteine wählt, sollte die Bedingungen genau prüfen. Nicht jeder Tarif hält, was er verspricht, und die Unterschiede zwischen den Anbietern sind teils erheblich. Ein gezielter Versicherungsvergleich und das Lesen des Kleingedruckten lohnen sich, um den optimalen Schutz zu finden.

Praktische Tipps: So vermeiden Sie Ärger mit der Versicherung beim Türschlosswechsel

Praktische Tipps: So vermeiden Sie Ärger mit der Versicherung beim Türschlosswechsel

  • Vorherige Rücksprache mit dem Versicherer: Bevor Sie einen Schlosswechsel beauftragen, holen Sie sich eine schriftliche Bestätigung oder zumindest eine klare Zusage der Versicherung ein. So vermeiden Sie böse Überraschungen, falls die Erstattung später doch abgelehnt wird.
  • Fachbetrieb wählen: Beauftragen Sie ausschließlich zertifizierte Schlüsseldienste oder Fachbetriebe. Die Versicherung akzeptiert oft nur Rechnungen von anerkannten Unternehmen – Schwarzarbeit oder Gefälligkeitsdienste führen schnell zum Leistungsausschluss.
  • Schadenshergang detailliert schildern: Verfassen Sie eine möglichst genaue Schilderung des Vorfalls. Unklare oder widersprüchliche Angaben verzögern die Bearbeitung und können Zweifel an der Berechtigung Ihres Anspruchs wecken.
  • Keine eigenmächtigen Veränderungen: Verändern Sie an der Tür oder am Schloss nichts, bevor der Schaden dokumentiert und von der Versicherung anerkannt wurde. Manipulationen können den Versicherungsschutz gefährden.
  • Aktuelle Kontaktdaten bereithalten: Halten Sie Ihre Kontaktdaten bei der Versicherung immer aktuell. Rückfragen oder Nachforderungen erreichen Sie sonst nicht rechtzeitig, was die Abwicklung unnötig in die Länge zieht.
  • Polizeiliche Bestätigung einholen, falls erforderlich: Bei Diebstahl oder Einbruch sollte immer eine Bestätigung der Polizei vorgelegt werden. Das schafft Klarheit und belegt die Ernsthaftigkeit des Falls.
  • Tarifbedingungen regelmäßig prüfen: Überprüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen mindestens einmal im Jahr auf Änderungen. Manchmal werden Leistungen angepasst oder neue Ausschlüsse eingeführt, die Ihnen sonst entgehen könnten.

Mit diesen Schritten bleibt der Ärger mit der Versicherung meist aus – und Sie kommen im Ernstfall schneller und stressfreier an Ihr Geld.


FAQ: Versicherung und Türschlosswechsel – Ihre wichtigsten Fragen

Wann übernimmt die Versicherung die Kosten für einen Schlosswechsel?

Die Versicherung zahlt in der Regel bei versicherten Schadenereignissen wie Einbruchdiebstahl oder Raub, wenn ein Schlüssel gestohlen wurde oder das Schloss beschädigt ist. Auch bestimmte Zusatzbausteine in der Police können den Kostenschutz bei weiteren Szenarien bieten.

Welche Schäden rund ums Türschloss sind von der Versicherung ausgeschlossen?

Nicht versichert sind Schlosswechsel aufgrund von eigenem Verschulden (z. B. fahrlässiger Schlüsselverlust), vorsorglichem Austausch ohne Schadenfall, normalem Verschleiß sowie bei Verlust ohne Nachweis oder Zusammenhang mit einem Versicherungsfall.

Wer zahlt den Austausch, wenn ein fremder Schlüssel verloren geht?

Beim Verlust fremder Schlüssel, etwa zu Büro, Mietobjekt oder gemeinschaftlichen Anlagen, greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung. Voraussetzung ist, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und der Verlust glaubhaft nachgewiesen wird.

Welche Standards muss ein Türschloss für den Versicherungsschutz erfüllen?

Versicherungen fordern meist ein bündiges Profilzylinderschloss mit nicht abschraubbarem Sicherheitsbeschlag und Einhaltung aktueller Sicherheitsnormen. Veraltete oder unsichere Modelle werden im Schadenfall nicht anerkannt.

Wie kann der Versicherungsschutz bei Schloss- und Schlüsselverlust erweitert werden?

Mit Zusatzbausteinen lässt sich der Schutz individuell erweitern, etwa auf Notdiensteinsätze, Verlust von Auto- oder Tresorschlüsseln oder größere Schließanlagen. Es lohnt sich, beim Versicherungsvergleich auf diese Optionen zu achten.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
Keine Kommentare vorhanden

Hinweis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf dieser Webseite

Teile der Inhalte auf dieser Webseite wurden mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Die KI wurde verwendet, um Informationen zu verarbeiten, Texte zu verfassen und die Benutzererfahrung zu verbessern. Alle durch KI erzeugten Inhalte werden sorgfältig geprüft, um die Richtigkeit und Qualität sicherzustellen.

Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

Zusammenfassung des Artikels

Die Hausratversicherung zahlt den Schlosswechsel nur bei versicherten Ereignissen wie Einbruch, Raub oder nachweisbarem Diebstahl; einfacher Verlust ist ausgeschlossen.

Sie machen's am liebsten selbst?
Bei toom finden Sie alles, was Sie benötigen, um sämtliche Arbeiten am Haus selbst zu erledigen - Packen Sie's an!
Jetzt kaufen
Anzeige

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Versicherten Schaden nachweisen: Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für den Schlosswechsel nur bei nachweisbaren Versicherungsfällen wie Einbruchdiebstahl, Raub, Brand oder Wasserschaden. Dokumentieren Sie den Vorfall genau und melden Sie ihn unverzüglich der Polizei sowie Ihrer Versicherung.
  2. Rechnungen und Unterlagen vollständig einreichen: Bewahren Sie alle Originalbelege, polizeilichen Bestätigungen und gegebenenfalls die Zustimmung des Vermieters auf. Die Versicherung verlangt für die Kostenerstattung eine lückenlose Dokumentation.
  3. Vor Beauftragung Rücksprache mit der Versicherung halten: Klären Sie vor dem Schlosswechsel, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt. Holen Sie idealerweise eine schriftliche Zusage ein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
  4. Fachgerechten Schlosswechsel beachten: Achten Sie darauf, dass das neue Türschloss den Anforderungen Ihrer Versicherung entspricht (z.B. DIN-Norm, VdS-Zertifizierung, Sicherheitsbeschlag). Lassen Sie den Austausch durch einen anerkannten Fachbetrieb durchführen.
  5. Tarifbedingungen und Zusatzbausteine prüfen: Informieren Sie sich regelmäßig über die Bedingungen Ihrer Hausrat- und ggf. Haftpflichtversicherung. Überlegen Sie, ob Zusatzbausteine wie erweiterter Schlüsselverlust-Schutz oder Notfallservice für Ihre Situation sinnvoll sind, um Schutzlücken zu vermeiden.

Counter